Zinsaufschlag
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Wann spricht man von einem Zinsaufschlag
Von einem Zinsaufschlag spricht man einerseits, wenn das Kreditinstitut von einem Darlehensnehmer einen höheren Zinssatz verlangt, vor allem, um sich damit gegen ein erhöhtes Ausfallsrisiko abzusichern. Die Differenz zum üblichen Zinssatz ist der Aufschlag. Andererseits ist der Zinsaufschlag ein fixer oder proportionaler Anteil auf einen Referenzzinssatz, über den sich, im Rahmen einer variabel verzinsten Finanzierung, der Zinssatz ergibt, der vom Kunden tatsächlich beglichen werden muss. In diesem Fall handelt es sich um eine Maßnahme der Anpassung an den Kapitalmarkt.
Gründe für einen Zinsaufschlag
Aus der Sicht einer Bank gibt es mehrere Gründe, die sie veranlassen können, einen Zinsaufschlag zu verlangen. Der Zinsaufschlag kommt z.B. bei der Finanzierung von Immobilien mittels Hypothek vor. Er wird vorgeschrieben, wenn im Fall eines Kreditausfalls zu erwarten ist, dass der mögliche Verkaufserlös bei einer Zwangsversteigerung nicht ausreicht die Verbindlichkeiten zu decken. Dieser Fall kann eintreten, wenn die Lage des Objekts ungünstig ist, wenn sich das Objekt überdurchschnittlich schnell abnützt (z.B. Fertighäuser) oder, wenn andere Gegebenheiten vorliegen, die Schwierigkeiten bei einem Verkauf erwarten lassen.
Ein Zinsaufschlag kann auch dann verlangt werden, wenn das Eigenkapital gering ist und die Immobilie zu 60% oder mehr finanziert wird; besonders bei einer Vollfinanzierung. In diesem Fall ist das Darlehen durch den Wert der Immobilie nicht ausreichend abgesichert. Das Kreditinstitut kann sich außerdem dazu veranlasst sehen einen Zinsaufschlag zu fordern, wenn ihr die Bonität des Kunden nicht gegeben zu sein scheint.
Bei Hypotheken kann auch dann ein Zinsaufschlag vereinbart werden, wenn dem Kunden die Möglichkeit zur vorzeitigen Darlehensrückzahlung gegeben wird (als Alternative zu einer Einmalzahlung). Dadurch können flexiblere Finanzierungen angeboten werden.
Der Referenzzinssatz als Zinsindikator
Als Maßnahme der Anpassung an den Kapitalmarkt ist der Zinsaufschlag für jede Art von Kredit relevant. Variabel verzinste Kredite orientieren sich meist an einem Referenzzinssatz, z.B. Euribor (European Interbank Offert Rate) oder Libor (London Interbank Offert Rate). Auf diesen Zinssatz (den Zinsindikator) wird ein Aufschlag berechnet (die Verdienstspanne der Bank), womit sich der Zinssatz ergibt, der tatsächlich vom Darlehensnehmer für ein Darlehen zu bezahlen ist. Der Aufschlag kann, je nach Berechnungsmethode und Kreditunternehmen, eine fixer Prozentsatz oder ein Proportionaler Anteil sein.

