Lombardkredit
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Der Lombardkredit
Als Lombardkredit wird ein kurzfristiger durch eine Bank vergebener Realkredit bezeichnet, der gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches gegen die Verpfändung sogenannter beweglicher Vermögensobjekte von Banken und Kreditinstituten gewährt werden kann. Die Höhe des Kredites richtet sich zwar nach dem Marktwert des Pfandes, es wird jedoch nicht der Gesamtwert, sondern nur ein Beleihungswert als Kreditsumme eingeräumt.
Die Arten des Lombardkredits
Effekte, Edelmetalle, Waren, Wechsel und Forderungen können als Vermögensobjekte für Lombardkredite verwendet werden. Die meist genutzte Form ist der Effektenlombardkredit. Kreditnehmer stellen für diese Kreditform die in ihrem Besitz befindlichen Wertpapiere als Sicherheiten zur Verfügung. Ein Effektenlombardkredit liegt in der Regel zwischen 50% - 90% des Kurswertes der verpfändeten Wertpapiere. Zu den ältesten Arten des Lombardkredits zählt der Edelmetalllombardkredit. Zwar wird er nur noch selten und zumeist nur in Pfandhäusern eingeräumt. Die Grundlage des Kredites bildet der Materialwert und nicht, wie beispielsweise bei Münzen, der Sammlerwert. Bis zu 80% können als Kreditsumme gewährt werden. Auch der Warenlombardkredit hat heutzutage eher eine begrenzte praktische Bedeutung. Die Basis hierfür bilden bestehende Waren, die beliehen werden können und für den Kreditgeber als Sicherheit dienen. Der Wechsel- und der Forderungslombardkredit werden ebenfalls eher selten bzw. nur bei dringendem Geldbedarf in Anspruch genommen. Dabei werden Wechsel bzw. Rechte und Forderungen, wie z.Bsp. Bankguthaben/Sparbücher, Gehaltsforderungen, als Sicherheiten für einen kurzfristigen Kredit beliehen. Ebenfalls existiert noch die Form des unechten Lombardkredits. Er stellt im eigentlichen Sinne einen Kontokorrentkredit dar, der auf der Sicherheit von Pfandgegenständen beruht, wobei Kredithöhe und Pfandwert in nicht so enger Beziehung zueinander stehen.
Bei der Übereignung der Wertgegenstände für einen Lombardkredit wird der Kreditgeber und Pfandgläubiger Besitzer, aber nicht Eigentümer des sogenannten Faustpfandes. Sobald die vereinbarte Rückzahlungssumme an den Kreditgeber gezahlt wird, geht das Besitzrecht wieder an den Kreditnehmer über. Schon seit dem Mittelalter ist die Verpfändung von beweglichen Wertgegenständen gegen einen kurzfristigen Kredit üblich und möglich. Dabei wird auch heutzutage in der Regel keine Kreditwürdigkeitsprüfung verlangt.

