Effektivzins
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Der Effektivzins
Der Effektivzins bezeichnet den effektiven Jahreszins und gibt die tatsächlichen anfallenden Kreditkosten pro Jahr in Prozent an. Er berücksichtigt neben dem Nominalzins weitere Kosten und Gebühren und ist daher für Kreditnehmer ein wichtiger Vergleichswert in allen Finanzierungsgeschäften.
Berechnung des Effektivzins
Das Berechnungsverfahren des Effektivzins wurde aus der Rentenberechnung übernommen und ist seit 1996 im BGB und in der Preisabgabenverordnung gesetzlich geregelt. §492 Absatz 2 Satz 1 BGB weist darauf hin, dass zur Ermittlung §4 der Preisabgabenverordnung heranzuziehen ist, der die Berechnung entsprechend dem internen Zinsfuß regelt. Diese Regelung berücksichtigt die Verbraucherschutzbestimmungen und stellt sicher, dass Verbraucher nicht durch Angebote mit niedrigen Zinssätzen und versteckten Kreditkosten getäuscht werden können. Besonders günstig wirkende Darlehensangebote können sich nach Berechnung des Effektivzins somit im direkten Vergleich mit anderen Angeboten als teurer erweisen.
Objektive Kreditvergleiche sind erst mit Effektivzins möglich
Durch die Ermittlung des Effektivzins können Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen objektiv verglichen werden. In der Berechnung sind Vermittlungskosten, Bearbeitungsgebühren, der Nominalzinssatz und die Zinseszinsen, der Kreditbetrag, Laufzeit und Dauer der Zinsbindung, die Höhe der Raten und der Tilgungssatz berücksichtigt, sowie eventuelle Prämien für Restschuld- oder andere Versicherungen. Der Effektivzins drückt damit die gesamten Kreditkosten pro Jahr in Prozent aus. Ändern sich während der Kreditlaufzeit der Nominalzins oder andere Konditionen, erfolgt die Angabe des anfänglichen effektiven Jahreszins. Hier ist zur objektiven Feststellung der Kreditkosten zusätzlich der Effektivzins über die gesamte Laufzeit zu berechnen. Im Effektivzins nicht enthaltene Kosten sind eventuelle Kontoführungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Beratungsgebühren, wie sie bei einigen Finanzierungsgeschäften anfallen. In einem solchen Fall sind diese zur Berechnung der Gesamtkosten gesondert zu berücksichtigen.
Einige Onlinerechner ermitteln den Effektivzins nach mathematischen Verfahren auf Grundlage der Renditeberechnung im Anlagengeschäft statt auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg. Auf diese Art ermittelte Werte entsprechen nicht dem tatsächlichen Effektivzins. Sie dienen lediglich als Entscheidungshilfen, um sich einen schnellen Überblick im Vergleich von Kreditangeboten zu schaffen.

